Allgemeine Geschäftsbedingungen (HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch)
1. Vertragsgrundlage und Geltung
Mit der Anforderung eines Exposés oder anderer Objektunterlagen in Kenntnis der Provisionsregelung kommt zwischen dem Interessenten (nachfolgend „Kunde“) und HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch ein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil dieses Vertrags und werden vom Kunden mit der Nutzung der Dienstleistungen anerkannt.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle durch HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch übermittelten Informationen, insbesondere Exposés, Objektangaben und Kontaktdaten, sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch zulässig.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der unzulässigen Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, der nach diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3. Angebote und Objektangaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
Die Objektinformationen beruhen auf den Angaben der Verkäufer oder Vermieter. HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben selbst zu prüfen. Eine Haftung für fehlerhafte Informationen wird nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung von HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Tauschvertrag) über das angebotene Objekt abgeschlossen wird.
Hierbei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Wird ein Vertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners geschlossen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern das Geschäft wirtschaftlich dem ursprünglich angebotenen entspricht oder ihm nahekommt.
Der Anspruch gilt auch bei wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen, wie etwa Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Tauschgeschäften oder Bestellung eines Erbbaurechts.
5. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zahlbar.
HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch ist berechtigt, bei Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein.
Kommt der Hauptvertrag ohne Anwesenheit von HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch zustande, ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsabschluss sowie die für die Provisionsberechnung relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen.
6. Höhe der Provision
Die Provision berechnet sich aus dem wirtschaftlichen Gesamtwert des Hauptvertrags.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt:
Käuferprovision: 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt.
Mieterprovision bei Gewerbeobjekten: 3,57 Monatsmieten inkl. gesetzlicher MwSt.
Für Wohnimmobilien gemäß § 656a BGB gilt bei beidseitiger Beauftragung der Grundsatz der gleichen Provisionshöhe für Käufer und Verkäufer („Halbteilung“).
Gewährt HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch einer Partei einen Nachlass, reduziert sich die Provision für die andere Partei in gleichem Umfang. Über solche Änderungen werden beide Parteien informiert.
7. Tätigkeit für beide Parteien
HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei (z. B. Verkäufer, Vermieter oder Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
In diesem Fall verpflichtet sich HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch zu Neutralität und unparteiischem Verhalten.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein durch HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch angebotenes Objekt bereits bekannt, muss er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen, mitteilen und auf Wunsch belegen.
Unterlässt er diesen Hinweis, haftet er für den dadurch entstehenden Aufwand und Schaden.
9. Haftungsbegrenzung
Eine Haftung von HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) oder zugesicherter Eigenschaften.
10. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
HRUBESCH Real Estate Stefan Hrubesch nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.